Welche Rechtsform wählen?
Welche Rechtsform die beste für Ihr gerade frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich völlig alleine oder zusammen mit einigen Partnern selbstständig machen möchten. Charakteristische Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit Ihr haben Sie als Unternehmer die wenigsten Beschränkungen, was die Buchführung und weitere Formalitäten angeht. Demgegenüber sind Sie in diesem Fall auch kompletter Vollhafter Ihres Unternehmens. Das drückt aus, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen. Entsprechend verhält es sich bei einer anderen vorstellbaren Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sobald sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Vorhaben zusammentun. Auch hier haften die Inhaber vollauf, gleichwohl wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen kein so großes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung auskosten. Das drückt aus im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber nur mit ihrer Firmeneinlage haften. Das eigenen Vermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist beispielsweise die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufbauen zu können, braucht es schon eine Mindesteinlage von 25.000 €. Auch muss ein Gesellschaftervertrag geschrieben werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung ausübt. Bei dieser Rechtsform vertritt meist nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die optimale für Ihre Unternehmung. Um eine Kommanditgesellschaft zu etablieren, bedarf man immerhin zwei Personen. Zudem muss minimal ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist insbesondere dann die richtige Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar möglicherweise viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern alleinig an Gewinn und Verlust.